Estland und Russland unterzeichnen Abkommen zu Grenzverlauf

Est­land Bild: TUBS

Gestern haben die Außen­min­is­ter Est­lands und Rus­s­lands, Urmas Paet und Sergei Lavrov, mehrere rus­sisch-est­nis­ches Gren­z­abkom­men unterze­ich­net, um die Gren­zen Est­lands zu Rus­s­land zu regeln. Zum einen wurde eine Vere­in­barung über die Staats­gren­ze zwis­chen Est­land und Rus­s­land unterze­ich­net, eine weit­ere über die Gren­zen der Meeres­ge­bi­ete von Nar­va und im Golf von Finn­land, sowie ein Abkom­men über die Bedin­gun­gen der Lage der est­nis­chen Botschaft in Rus­s­land und der rus­sis­chen Botschaft in Est­land. Die Verträge treten aber erst dann in Kraft, wenn sie auch in den Par­la­menten der bei­den Staat­en rat­i­fiziert wur­den. Wie wichtig dieser Schritt für die bei­den Staat­en ist, lässt sich an den est­nisch-rus­sis­chen Beziehun­gen able­sen, die schon seit der Unab­hängigkeit Est­lands anges­pan­nt sind.

Bere­its im Jahr 2005 hat­te es eine Unterze­ich­nung eines Gren­zver­trags zwis­chen den bei­den Län­dern gegeben, allerd­ings kam es nicht zur Rat­i­fizierung, denn Rus­s­land kündigte den unterze­ich­neten Ver­trag wieder auf, weil die est­nis­che Regierung sich nicht an die Vere­in­barung gehal­ten habe: Das est­nis­che Par­la­ment ver­ab­schiedete am 20. Juni 2005 ein Gesetz über die Rat­i­fizierung der Verträge, das für Kreml unakzept­able Def­i­n­i­tio­nen enthielt. Dies betraf “vor allem die Bezug­nahme auf den Friedensver­trag von Tar­tu aus dem Jahre 1920 und die Dekla­ra­tion der Staatsver­samm­lung Est­lands vom 7. Okto­ber 1992 über die Wieder­her­stel­lung der ver­fas­sungsmäßi­gen Staats­macht“, so ein dama­liger Mitar­beit­er des rus­sis­chen Außen­min­is­teri­ums gegenüber der staatlichen Nachricht­e­na­gen­tur RIA Nowosti.

Grenze EstlandUm den Gren­zkon­flikt zu ver­ste­hen muss man einen Blick zurück in die Geschichte der bei­den Län­der wer­fen, denn in dem Kon­flikt ging es nicht um die Gren­ze an sich, son­dern um die ver­schiede­nen Auf­fas­sun­gen der Ver­gan­gen­heit Rus­s­lands und Est­lands. Diese prä­gen das Ver­hält­nis zwis­chen den Staat­en noch heute entschei­dend und kul­minierten an der Gren­zfrage. Den Kern der Debat­te stellte die offizielle rus­sis­che Zurück­weisung ein­er Okku­pa­tion der baltischen Staat­en nach der Umset­zung des Hitler-Stal­in-Pak­tes  dar, denn aus rus­sis­ch­er Sicht sind die drei baltischen Staat­en der Sow­je­tu­nion 1940 frei­willig beige­treten. Wobei sich aber fast alle Län­der, His­torik­er und Gelehrte des inter­na­tionalen Rechts darüber einig sind, dass die Angliederung der drei Staat­en an die Sow­je­tu­nion damals gel­tendes inter­na­tionales Recht ver­let­zte. In der Zeit der zweit­en Okku­pa­tion, die nach dem Abzug der Deutschen 1944 erfol­gte, ent­stand aber die Gren­ze zwis­chen Est­land und Rus­s­land in ihrer heuti­gen Form. Est­land hat­te bis 1990 zur Sow­je­tu­nion gehört und ging lange von dem Gren­zver­lauf aus, der mit dem Frieden von Tar­tu von 1920 fest­gelegt wurde. In diesem hat­te Sow­jet-Rus­s­land Est­lands Unab­hängigkeit „auf alle Zeit­en“ anerkan­nt, auch wurde in dem Abkom­men die rus­sisch-est­nis­che Staats­gren­ze fest­gelegt. In der Präam­bel des Gren­z­abkom­mens von 2005 stellte nun die est­nis­che Seite fest, dass sie ent­ge­gen dem Friedensver­trag von Tar­tu mit der Annex­ion ihres Lan­des 1945 Ter­ri­to­rien ver­loren hat­te, da das Friedens­abkom­men von Tar­tu nach der Beset­zung Est­lands durch die Sow­je­tu­nion 1944 nicht mehr anerkan­nt wurde. Vielmehr hat­te diese, die durch die Abkom­men von 1920 ver­loren gegan­gene Gebi­ete, wieder an die Rus­sis­che Sozial­is­tis­che Sow­je­tre­pub­lik angegliedert. Später gehörten sie zum Nach­folges­taat der UdSSR, der Rus­sis­chen Föderation.

Zeitleiste Geschichte Estlands

[timelinr orientation=“horizontal” arrowkeys=“true” autoplay=“false” category=“Grenze Est­land” order=“asc” dateformat=yy]

Ein anderes Prob­lem­feld eröffnet sich an der Frage, ob Est­land für Entschädi­gungszahlun­gen wegen Unter­drück­ung und Ver­brechen, die in den 1940er und ‑50er Jahren von der Sow­je­tu­nion gegen seine Bürg­er began­gen wur­den, berechtigt ist. Auf die Angst vor Entschädi­gungs­forderun­gen durch Est­land kann auch die rus­sis­che Zöger­lichkeit bei der Anerken­nung der Kon­ti­nu­ität des est­nis­chen Staates zurück­ge­führt werden.

Erst im Okto­ber let­zten Jahres wur­den die Ver­hand­lun­gen für ein Gren­z­abkom­men zwis­chen Est­land und Rus­s­land wieder aufgenom­men, Est­land strich die Präam­bel und bei­de Seit­en fan­den zu ein­er für sie zufrieden­stel­len­den For­mulierung des Abkommens.

So wurde in dem Ver­trag, der gestern von den bei­den Außen­min­is­tern der Län­der unterze­ich­net wurde, an der For­mulierung eigentlich nichts verän­dert, aber es wur­den zwei Sätze hinzuge­fügt. In dem ersten Satz bestäti­gen bei­de Seit­en, dass es in dem Abkom­men auss­chließlich um die Staats­gren­ze geht. In dem zweit­en bekräfti­gen sie, dass sie keine ter­ri­to­ri­alen Ansprüche hegen, wie The Baltic Times berichtet.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.